17.02.2006: Regenwasser - Versickerung in Teltow
Bei den Bemühungen um bessere Kommunikation und Verständigung zwischen Tiefbauamt und den Teltower Fraktionen zum brisanten Thema Straßenausbau hat das gemeinsame Gespräch am Donnerstag Abend einen tiefgreifenden Dissens offenbart.
Die Fraktionen waren gekommen, um sich an Hand harter Fakten erklären zu lassen, warum im Einzelfalle nicht versickert werden kann.
Das Tiefbauamt hingegen und die planenden Ingenieurbüros waren der Meinung, es bräuchte keinen neuen Fakten, sie hätten zum Thema Regenwasserversickerung ordentlich und ausreichend gearbeitet. Es ginge hier nur noch einmal um die Darstellung der Planung. Diese soll dann noch einmal unverändert dem Bauausschuß vorgelegt werden, obwohl sie bei den Abgeordneten schon einmal durchfiel.
Seitens des Leiters des Tiefbauamtes wurde sogar das Versickerungsgebot im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) uminterpretiert. Seine schriftlich an alle ausgereichte Formulierung “dass eine Versickerung nur zulässig ist, wenn sonstige Belange nicht entgegenstehen“ steht im Gegensatz zum klaren Gebot im (§ 54 (4) WHG „Soweit eine Verunreinigung des Grundwassers nicht zu besorgen ist und sonstige Belange nicht entgegenstehen, ist Niederschlagswasser zu versickern“ . Das Gebot des WHG, Niederschlagswasser von Verkehrsflächen sei zu versickern oder zu fassen gerät bei ihm zu der Aussage, dass „Fassen“ auch die Ableitung beinhalte, während die Versickerung nach seinem Verständnis nur im Ausnahmefall möglich sei. Ein Wasserwirtschaftler versteht unter dem Begriff „fassen“ allerdings die „Fassung“ in einem Graben oder Teich etc. wo es dann wieder kontrolliert versickern kann. Amtsleiter Wiebrecht hingegen macht den Regelfall des Versickerungsgebotes zur Ausnahme.
Daß auch der brandenburgische Leitfaden zur umweltverträglichen und kostengünstigen Regenwasserbewirtschaftung in Brandenburg (MLUR 2001), der dem Amt vorliegt , ausdrücklich von einem Versickerungsgebot für Niederschlagswasser. spricht, beeindruckt Amtsleiter Wiebrecht in keiner Weise!
Im folgenden Versuch einer inhaltlichen Diskussion einigte man sich darauf, eine Versickerungslösung für fast alle beplanten Straßen im Flußviertel umzusetzen, für den unteren Bereich der W.-Rathenau-Straße und die Elbestraße sei eine Verrohrung aber unumgänglich, weil hier zu große Wassermengen anfallen würden. Erst auf mehrfache hartnäckige Nachfrage von Seiten Adenstedts (Bündnisgrüne/CDU-Fraktion) wurde eingeräumt, dass dies nicht dem vor Ort anfallenden Regenwasser geschuldet sei, sondern dem dorthin abfließenden Wasser aus dem oberen Flußviertel, welches über keine Regenwasserentsorgung verfüge. Die Zusatzkosten müsse aber die Stadt tragen.
Probleme ergaben sich auch bei der Verständigung zum dokumentierten Bürgerwillen, z.B. zur Straßenbreite. Die Amtsleitung verwies hier gerne auf die Ergebnisse der „Anhörung“ zur ausgelegten Planung, an der sich aber jeweils nur wenige Bürger beteiligt hatten. Während diese ihre überwiegende Meinung in Info-Veranstaltungen des Bauamtes und gemeinsamen Mails/Briefen der jeweiligen Bi´s kundgetan hatten. Das Dilemma: Formal ist das Bauamt im Recht, nur wissen das viele Bürger noch nicht und meinen offensichtlich, sie hatten deutlich ihren Willen bekundet! Rechtswirksam tun sie dies aber nur in Auslegungsverfahren. Hier gibt es noch Handlungs- und Abstimmungsbedarf.
Zum Thema Kosten: Die mehrfache und eindringliche Nachfrage mehrerer Abgeordneter, insbesondere des Bauausschußvorsitzenden Tietz, ob und wie Kostensenkungsmöglichkeiten zu realisieren seien, wurde klar abschlägig beschieden.
Der Hinweis auf horrende Unterschiede in den voraussichtlichen Kosten pro Grundstück von ca. 3000,- bis weit über 8000,- Euro wurde lapidar damit erklärt, dass verschiedene Ingenieurbüros unterschiedliche Kostenansätze hätten.
Auch die Vertreter der FDP und der Linken, Derlich und Nicksch Casdorf hatten hier erhebliche Verständnisprobleme und es mehrten sich zum zweiten Mal Stimmen, die fruchtlose Diskussion doch abzubrechen.
Nur dem Zureden von E. Wiegand, (CDU/BÜ-Grüne- Fraktion ) war der Versuch zu verdanken, eine Einigung zu Sachfragen doch noch zu erreichen.
Nun stellte Merkel Ingenieurconsult die Planung für das Musikerviertel vor, die nach wie vor überwiegend Verrohrung und Ableitung vorsieht.
Versickerung sei nicht möglich oder teuer und im Übrigen „halte man sich an den Generalentwässerungsplan aus dem Jahre 1996“, obwohl ein solcher von der damaligen SVV nie in Auftrag gegeben wurde und von den heutigen Abgeordneten auch nicht gewollt wird. Deren Grundsatzbeschluß lautet sinngemäß: Niederschlagswasser ist zu versickern, wenn dem nicht wesentliche Belange entgegenstehen..
Fragen und Anmerkungen von E, Adenstedt, dass sie die Versickerungsmöglichkeiten gar nicht untersucht hätten, und dass eine Versickerung durchaus auch bei Böden mit einem Kf Wert 10-6 möglich sei, stritten Verwaltung und das Ingenieurbüro energisch ab. Man verstieg sich sogar zu der Behauptung, die untere Wasserbehörde würde bei solchen Böden eine Versickerung gar nicht zulassen.
Eine heutige telefonische Nachfrage bei der unteren Wasserbehörde erbrachte allerdings ein gegenteiliges Ergebnis. Die Behörde befürwortet die Versickerung von Niederschlagswasser ausdrücklich, wenn diese durch geeignete Maßnahmen, z.B. Zwischenspeicherung in Rigolen, auch unter erschwerten Randbedingungen gewährleistet werden kann. Allerdings müsse das planende Ingenieurbüro dies durch geeignete Berechnungen nachweisen.
Andere Versickerungsmöglichkeiten, ohne Mulden, die platzsparender sind und mehr Parkmöglichkeiten eröffnen, waren nicht untersucht worden, und die überwiegende Mehrzahl der Bürger wolle die Verrohrung, so wurde uns beschieden.
H. Tietz (SPD) stellte hier richtig, daß nur 5 von mehr als 20 Bürgern sich so geäußert hatten und daß ca. 18 Parteien wohl anderer Auffassung seien.
An dieser Stelle einigte man sich auf eine Entscheidung im Bauauschuß, da vor Ort keine Fortschritte zu erzielen waren und hob die Versammlung auf.
Es bleibt die Bedenklichkeit vieler beteiligter Abgeordneter bezüglich der Grundhaltung des Amtes, das lieber das WHG „interpretiert“ als sich wenigstens versuchsweise intensiv der Umsetzung rechtskräftiger Beschlüsse seiner Abgeordneten zu widmen und sich intensiv bemüht, auch die Kostensituation für die Bürger erträglich zu halten.
Eberhard F. Adenstedt

